Allgemeine Geschäftsbedingungen zu den Vereinbarungen über Kreditrahmen und Darlehensbezüge der Kamuno AG
Solidarhaftung
Mehrere Kreditnehmerinnen haften solidarisch.
Darlehensbezug
In der Vereinbarung über den Kreditrahmen wird in der Regel ein Minimalbetrag pro Darlehensbezug vereinbart. Reicht der verbleibende Restbetrag des Kreditrahmens nicht aus, um einen weiteren Darlehensbezug im Umfang des Minimalbetrags auszubezahlen, kann der vereinbarte Minimalbetrag unterschritten werden.
Ist ein Darlehensbezug erfolgt, kann der nächste frühestens nach drei Monaten beantragt werden.
Kommunikation
Die Kommunikation mit der Kreditnehmerin erfolgt mit digitalen Kommunikationsmitteln. Kamuno ist jedoch frei, auch andere Kommunikationskanäle zu nutzen.
Empfänger der Mitteilungen von Kamuno ist die antragsstellende Person oder eine andere der Kamuno von der Kreditnehmerin genannte Person, wobei diese Personen für die Kreditnehmerin gemäss Handelsregister einzeln oder kollektiv zeichnungsberechtigt sein müssen. Mitteilungen, die der Kreditnehmerin in diesem Rahmen kommuniziert wurden, gelten in jedem Fall, auch bei mehreren Kreditnehmerinnen oder Zeichnungsberechtigten, als zugestellt.
Die Nutzung digitaler Kommunikationsmittel kann mit Risiken verbunden sein. Die Kreditnehmerin ist dafür verantwortlich, im Hinblick auf die Sicherheit die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Namentlich stellt sie sicher, dass
- Betriebssysteme und Browser stets auf dem neuesten Stand sind, einschliesslich Sicherheitsupdates,
- angemessene Sicherheitsvorkehrungen wie Firewalls und Antivirenprogramme verwendet werden,
- bei Zweifel, ob eine Kommunikation tatsächlich von der Kamuno stammt, Rücksprache mit der Kamuno genommen wird.
Die Kamuno schliesst jede Haftung für Schäden aus, die aus der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel entstehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Kreditnehmerin ist verpflichtet, die Kamuno über einen Wechsel der Sitz-, Zustell- oder Korrespondenzadresse, Namens- oder Firmenänderungen sowie Änderungen der wirtschaftlich Berechtigten oder des Managements sofort in Kenntnis zu setzen. Entstehen Kamuno Kosten, um die Erreichbarkeit der Kreditnehmerinnen sicherzustellen, werden die entsprechenden Aufwendungen der Kreditnehmerin belastet.
Zinssätze und Gebühren
Die Zinssätze sind abhängig von den Verhältnissen am Geld- und Kapitalmarkt, sowie der von der Kamuno festgelegten Marge. Sie werden in den Vereinbarungen über die einzelnen Darlehensbezüge festgelegt.
Die Kamuno kann für ihre Dienstleistungen und besonderen Aufwendungen Gebühren verlangen. Vorbehältlich einer besonderen Regelung in der Vereinbarung über den Kreditrahmen oder in den Vereinbarungen über Darlehensbezüge ist die Kamuno berechtigt, die Dienstleistungsgebühren jederzeit für die Kreditnehmerin rechtsverbindlich neu festzulegen, zu ermässigen oder zu erhöhen.
Kontoführungs- und andere Dienstleistungsgebühren werden jeweils auf der Website der Kamuno AG publiziert. Eine besondere Bekanntgabe der Kreditnehmerin gegenüber ist nicht erforderlich.
Zins- und Amortisationszahlungen, Kommissionen und Verzugszinsen
Die Zinsen werden vorbehältlich einer gegenteiligen Regelung (Produktevereinbarung) nach Schweizer Usanz (30/360) berechnet. Die Zinsfälligkeitstermine sind in der jeweiligen Vereinbarung zu den Bezügen geregelt.
Die Kreditnehmerin verpflichtet sich, den entsprechenden Betrag fristgerecht zu vergüten.
Werden die Zinsen, Amortisationen, Kommissionen oder andere Fälligkeiten nicht termingerecht bezahlt, löst dies ohne weiteres den Verzug aus. Die Kreditnehmerin hat vom Verfalltag an Verzugszins zu bezahlen, welcher 1.5 % über dem höchsten in der entsprechenden Zinsperiode berechneten Zinssatz liegt. Zudem hat sie die Kamuno für jede Mahnung gemäss geltendem Gebührentarif entsprechend zu entschädigen. Nach zwei schriftlichen Mahnungen kann das Dossier an ein Inkassounternehmen weitergeleitet werden, welches eine Bearbeitungsgebühr gemäss www.fairpay.ch erhebt.
Die Rechte der Kamuno aus dieser Vereinbarung (insbesondere das Recht auf Kündigung) werden dadurch nicht beeinträchtigt. Die Kamuno kann - unbeschadet ihres Anspruchs auf sofortige Bezahlung fälliger Beträge – Zinsen, Amortisationen und Gebühren in sinngemässer Anwendung dieser Vereinbarung einverlangen und die Differenz zum Verzugszinssatz separat in Rechnung stellen.
Verbuchung geleisteter Zahlungen
Sind seitens der Kreditnehmerin mehrere Schuldverpflichtungen gegenüber der Kamuno offen und fällig, kann Kamuno geleistete Zahlungen auf Ausständen nach ihrer Wahl verbuchen.
Kündigung, vorzeitige Fälligkeit
Die Vereinbarung über den Kreditrahmen kann von den Parteien jederzeit per sofort schriftlich mit folgenden Wirkungen gekündigt werden: Nach erfolgter Kündigung werden ablaufende Darlehensbezüge nicht mehr erneuert. Der unbenutzte Teil des Kreditrahmens entfällt durch die Kündigung per sofort. Bereits vorher vereinbarte Darlehensbezüge bleiben jedoch von der Kündigung der Vereinbarung über den Kreditrahmen unberührt; auf diese bleibt die Vereinbarung über den Kreditrahmen vollumfänglich anwendbar.
Unter der Vereinbarung über den Kreditrahmen gewährte Darlehensbezüge sind vor Ablauf (vorbehältlich nachfolgender Ausnahmen) nicht kündbar. Die Kamuno ist berechtigt, sämtliche oder einzelne unter der Vereinbarung über den Kreditrahmen gewährte Darlehensbezüge fristlos zu kündigen und die Schuldpflichten per sofort fällig zu stellen oder erfolgte Zusagen für einzelne Darlehensbezüge zu widerrufen,
- wenn die Kreditnehmerin mit der Bezahlung eines fälligen Zinses oder einer fälligen Amortisation mehr als 30 Tage im Rückstand ist;
- wenn die Kreditnehmerin sonstige Verpflichtungen dieses Vertrags nicht einhält;
- wenn gegen die Kreditnehmerin irgendwelche Zwangsvollstreckungs- oder Sanierungsmassnahmen getroffen werden wie Nachlassstundung, Nachlassvertrag, Pfändung, Pfandverwertung, Güterverzeichnis, Konkursaufschub, Konkurs;
- wenn die Kundenbeziehung aus gesetzlichen Gründen nicht mehr tragbar ist, namentlich weil die Kreditnehmerin oder eines seiner Organe mit Sanktionen belegt wurde;
- wenn sich zeigen sollte, dass die Bonität der Kreditnehmerin wesentlich schlechter ist als bei der Kreditzusage angenommen oder sich diese seither verschlechtert hat;
- wenn nach branchenüblicher Beurteilung nicht mehr genügend Sicherheiten vorhanden sind;
- wenn die Kreditnehmerin irgendeinen anderen Kredit-, Darlehens- oder Sicherstellungsvertrag mit der Kamuno nicht vereinbarungsgemäss erfüllt;
- wenn die Kreditnehmerin während der Dauer dieses Kreditverhältnisses ohne schriftliche Zustimmung der Kamuno bestehenden oder neuen Gläubigern eine Besserstellung einräumt und insbesondere selbst oder durch Dritte Sicherheiten zur Verfügung stellt, ohne der Kamuno die gleichen Rechte einzuräumen. Entsprechendes gilt, wenn die Kreditnehmerin Sicherheiten zugunsten von Dritten leistet. Ausgenommen von diesen Regelungen ist die ursprünglich vereinbarte Sicherstellung der bei Abschluss dieser Vereinbarung bestehenden Verpflichtungen;
- wenn sich bei der Kreditnehmerin oder einer ihrer allfälligen Tochtergesellschaften rechtliche oder wirtschaftliche Änderungen oder Situationen ergeben (z.B. Änderung der Trägerschaft, Restrukturierung, Veräusserung von Geschäftsteilen, behördliche Verfügungen in Sachen Umweltschutz), die nach branchenüblicher Beurteilung wesentlichen Einfluss auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kreditnehmerin haben;
- wenn eine wesentliche Änderung in den Beherrschungsverhältnissen (z.B. Aktionäre, Anteile) bei der Kreditnehmerin eintritt.
Die Kreditnehmerin ist verpflichtet, das ihr im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Darlehen ausschliesslich für eigene Zwecke zu verwenden. Eine Weitergabe oder Vergabe von Darlehen an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Kamuno AG zulässig. Zuwiderhandlungen stellen eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigen Kamuno AG zur ausserordentlichen Kündigung sowie zur sofortigen Rückforderung des Darlehens.
Die Kreditnehmerin verpflichtet sich, während der ganzen Laufzeit des Kreditverhältnisses ohne Zustimmung der Kamuno keine Darlehen oder Kredite an eine Tochtergesellschaft, eine Schwestergesellschaft, einen Aktionär und/oder an eine andere nahestehende Person (insbesondere Verwaltungsratsmitglied, Geschäftsleitungsmitglied, natürliche oder juristische Person mit direkt oder indirekt bedeutendem Einfluss auf die finanzielle oder operative Entscheidungsfindung des Unternehmens) zu gewähren.
Die Kündigung eines gewährten Darlehensbezugs zieht nicht automatisch die Kündigung der Vereinbarung über den Kreditrahmen nach sich.
Abrechnung bei vorzeitiger Fälligkeit
Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehensbezuges vor Ablauf der fest vereinbarten Laufzeit ist nur durch gegenseitige Übereinkunft möglich, frühestens jedoch 3 Monate nach Auszahlung des Darlehens. Diese Übereinkunft umfasst auch eine Regelung über die Bezahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Hinzu kommt eine kostendeckende Entschädigung gemäss Gebührentarif für den mit der vorzeitigen Fälligkeit verbundenen Aufwand der Kamuno.
Ersetzung der Vereinbarung über den Kreditrahmen
Wird die Vereinbarung über den Kreditrahmen durch eine neue ersetzt oder abgelöst, gilt die neue Vereinbarung über den Kreditrahmen vollumfänglich für bereits gewährte Darlehensbezüge. Eine Erneuerung der Vereinbarung über den Darlehensbezug ist nicht erforderlich.
Übertragung an Dritte
Die Kamuno kann ihre Rechte aus dem Vertrag unter Einschluss der Sicherheiten ganz oder teilweise an Dritte zur Übertragung anbieten bzw. auf Dritte übertragen. Sie darf solchen Dritten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Informationen und Daten jederzeit zugänglich machen.
Kundendaten
Daten von Kundinnen und Kunden werden bei Kamuno zur Wahrung eigener oder berechtigter Interessen Dritter (z.B. Agenten, Vermittler, Versicherungen) und der Kreditnehmerin bearbeitet, sofern keine überwiegenden Interessen der Kreditnehmerin dagegen sprechen. Zudem dürfen Daten zu Marketingzwecken genutzt werden, und die Kreditnehmerin kann personalisierte Angebote über verschiedene Kommunikationsmittel erhalten. Die Kreditnehmerin kann der Nutzung ihrer Daten für Marketingzwecke sowie der elektronischen Zustellung von Informationen jederzeit schriftlich widersprechen.
Im Rahmen des Vertragsabschlusses oder der -abwicklung können Daten der Kreditnehmerin an Dritte wie Agenten, Vermittler, Versicherungen und Behörden weitergegeben werden, wobei deren Datenschutzbestimmungen gelten. Kamuno kann Dienstleistungen an Gruppengesellschaften und Dritte auslagern, insbesondere in Bereichen wie IT, Marktforschung, Bonitätsprüfung, Zahlungsverarbeitung und Vertragsadministration. Dienstleister:innen bearbeiten die Daten im Auftrag von Kamuno.
Sollten Daten in Länder ohne angemessenen Datenschutz übermittelt werden, stellt Kamuno sicher, dass geeignete Schutzmassnahmen getroffen werden. Bei der Kommunikation über das Internet kann Kamuno die Vertraulichkeit der Daten nicht gewährleisten.
Kamuno kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf Gruppengesellschaften und Dritte übertragen, inklusive der damit verbundenen Daten. Die Kreditnehmerin verzichtet ausdrücklich auf das Bankkundengeheimnis bezüglich der in diesem Zusammenhang genannten Datenbearbeitungen. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung der Kamuno einsehbar.
Auskunftserteilung / Einholung von Auskünften bei Dritten
Der Kamuno sind zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmerin und allfälliger Sicherheiten sowie des Verwendungszwecks des Kredites auf Verlangen alle branchenüblichen Auskünfte zu erteilen und zu belegen (Jahresrechnungen, Steuererklärungen, Steuerausweise, Debitorenlisten, Mietzins/Mieterspiegel, Liegenschaftsrechnung usw.). Die Kreditnehmerin ermächtigt die Kamuno, solche Auskünfte auch bei Dritten, insbesondere bei Notaren und Notarinnen, Betreibungsämtern oder der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK), einzuholen. Die Kreditnehmerin ermächtigt die Kamuno überdies, Informationen über das Kreditvertragsverhältnis mit Banken oder anderen Finanzdienstleistern innerhalb der Finanzgruppe auszutauschen, namentlich zu Kreditrisiko- und Betrugspräventionszwecken.
Die Kreditnehmerin ist (vorbehältlich einer anderen Abmachung) verpflichtet, der Kamuno jährlich unaufgefordert bis spätestens 4 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres ein unterzeichnetes Exemplar des Geschäftsberichts, bestehend aus Jahresrechnung, Jahres- und Revisionsbericht, sowie gegebenenfalls weiteren Berichten (soweit gesetzlich erforderlich), zur vertraulichen Einsichtnahme zu überlassen.
Die Kreditnehmerin wird Kamuno unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn sie von Vorkommnissen Kenntnis erhält, die zu einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Situation führten oder führen können (inkl. Prozesse).
Sicherstellung
Eine allfällige Sicherstellung erfolgt im Rahmen von bestehenden oder künftig mit der Kamuno abzuschliessenden separaten Verträgen. Bei mehreren Forderungen bestimmt die Kamuno, auf welche die Sicherheit oder der Verwertungserlös anzurechnen ist. Bei mehreren Sicherheiten bestimmt die Kamuno die zu verwertenden Sicherheiten und die Reihenfolge ihrer Verwertung.
Auch wenn Sicherheiten bestehen, ist die Kamuno berechtigt, vor der Geltendmachung der Sicherheiten für Zinsen und Kapital die gewöhnliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs einzuleiten.
Vor der Auszahlung einzelner Darlehensbezüge sind die separaten Vereinbarungen zu unterzeichnen und die Sicherheiten, welche nach Massgabe der separaten Vereinbarungen Verwendung finden, rechtsgültig zu bestellen.
Gültigkeit
Diese Vereinbarung und die einzelnen Vereinbarungen über Darlehensbezüge sind in der Regel nur gültig, wenn sie durch die Kreditnehmerin mittels Qualifizierter Elektronischer Signatur akzeptiert wurden. In Ausnahmefällen kann die Kamuno auch traditionelle Unterschriften verlangen bzw. akzeptieren oder Vereinbarungen formlos abschliessen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Dieses Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit solche nicht zur Anwendung kommen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten Altdorf, ebenso der Erfüllungs- und Betreibungsort für Kreditnehmerinnen ohne Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz.
Die Kamuno hat indessen auch das Recht, die Kreditnehmerin beim zuständigen Gericht bzw. bei der zuständigen Behörde an ihrem Wohnsitz bzw. Sitz oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Kamuno jederzeit geändert werden. Änderungen gelten als genehmigt, wenn nicht innert vier Wochen nachdem die Änderungen versandt wurden, ein schriftlicher Widerspruch der Kreditnehmerin bei Kamuno eintrifft.
Besondere Vereinbarungen ausserhalb des vorliegenden Kreditvertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung von Kamuno. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.
Juni 2026